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   BGH, 05.11.1953 - 4 StR 413/53   

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https://dejure.org/1953,2875
BGH, 05.11.1953 - 4 StR 413/53 (https://dejure.org/1953,2875)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1953 - 4 StR 413/53 (https://dejure.org/1953,2875)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1953 - 4 StR 413/53 (https://dejure.org/1953,2875)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 05.11.1953 - 4 StR 413/53
    Die Strafkammer verkennt ferner den Begriff des Verbotsirrtums (BGHSt 2, 194 ff [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]), wenn sie darauf abstellt, der Angeklagte sei von seiner Schuldssigkeit völlig überzeugt gewesen und habe erst durch das Strafverfahren erkannt, dass seine Taten als unzüchtig und damit strafbar angesehen werden könnten.
  • BGH, 23.12.1952 - 2 StR 612/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.11.1953 - 4 StR 413/53
    Mit der "Gewissensanspannung" im Sinne des angeführten Beschlusses ist gemeint, dass der Täter verpflichtet ist, alle seine Erkenntniskräfte und alle seine sittlichen Wertvorstellungen einzusetzen, wenn es gilt, sich über die Rechtmässigkeit oder die Rechtswidrigkeit eines bestimmten Verhaltens ein Urteil zu bilden (BGHSt 4, 1 [BGH 23.12.1952 - 2 StR 612/52]).
  • BGH, 23.04.1953 - 3 StR 219/52

    Benzinmarken - § 246 StGB aF (Erfordernis des Selbstzueignungswillens), bei

    Auszug aus BGH, 05.11.1953 - 4 StR 413/53
    Es müssen dabei an den einzelnen höhere Anforderungen als bei den Fahrlässigkeitstaten gestellt werden (vgl BGHSt 4, 237 [BGH 23.04.1953 - 3 StR 219/52]); das gilt auch hier, da nach der Feststellung des Landgerichts "die Manipulationen des Angeklagten objektiv nichts anderes als Onanierbewegungen" waren, und der Angeklagte an den physiologischen folgen erkannte, dass sie den Minderjährigen erregten und befriedigten.
  • BGH, 07.12.1951 - 2 StR 517/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.11.1953 - 4 StR 413/53
    Zur inneren Tatseite reicht es im Gegensatz zu den Ausführungen der Strafkammer aus, dass der zur Unzucht Verleitete geschlechtliche Empfindungen hat die seinem Lebensalter entsprechen, und dass der Täter dies weiss (vgl BGHSt 2, 40; BGH 1 StR 344/51 vom 7. September 1951).
  • BGH, 07.09.1951 - 1 StR 344/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.11.1953 - 4 StR 413/53
    Zur inneren Tatseite reicht es im Gegensatz zu den Ausführungen der Strafkammer aus, dass der zur Unzucht Verleitete geschlechtliche Empfindungen hat die seinem Lebensalter entsprechen, und dass der Täter dies weiss (vgl BGHSt 2, 40; BGH 1 StR 344/51 vom 7. September 1951).
  • BGH, 11.03.1954 - 4 StR 234/53

    Rechtsmittel

    Im Gegensatz zur Auffassung des Landgerichts kommt es auf den Grad der geschlechtlichen Erregung des Täters nicht an; denn eine Handlung, die das allgemeine Scham- und Sittlichkeitsgefühl in geschlechtlicher Hinsicht verletzt, liegt auch dann vor, wenn diese der Erregung oder Befriedigung fremder Sinnenlust dient (4 StR 413/53 vom 5. November 1953), der Täter selbst also keine Lustgefühle empfindet.
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